Lass dir helfen :-)
Schon während der Schwangerschaft ist eine Unterstützung durch eine Mütterpflegerin möglich. Aber natürlich auch in den Wochen und Monaten nach der Geburt deines Kindes bzw. Kinder.
Im ersten Schritt solltest du bei deiner Krankenkasse um ein entsprechendes Antragsformular bitten. Meist kannst du das auch auf deren Webseiten herunterladen. Um es zu finden, nutze die Suchfunktion der Seite mit dem Stichwort „Mütterpflege“ oder „Haushaltshilfe“.
Privat krankenversicherte Frauen erfragen die Möglichkeit nach einer Mütterpflege am besten direkt bei ihrer Krankenkasse.
Beim Ausfüllen des Antrags kannst du dir von einer Mütterpflegerin helfen lassen.
Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die Mütterpflege, sie stellt sie dir nicht bereit. Du musst dich selbst darum kümmern, eine Mütterpflegerin zu organisieren.
Am Besten kontaktierst du zu erst deine Mütterpflegerin und besprichst alle Details mit ihr. Dann füllst du deinen Antrag mit ihrer Hilfe aus und schickst ihn ab.
Die Kosten für die Mütterpflegerin können teilweise oder ganz von den Krankenkassen übernommen werden. Ob und in welchem Umfang entscheidet die jeweilige Krankenkasse nach Prüfung des Antrags auf Haushaltshilfe. Wird der Antrag von der Krankenkasse nicht oder nur zu Teilen bewilligt, sind die Kosten für unsere Leistungen privat zu zahlen. Wir rechnen hierbei mit den Krankenkassen wahlweise nach § 24 SGB V oder § 38 SGB V ab.
Wenn du Fragen hast, darfst du mich gerne auch schon jetzt kontaktieren.
Gründe für eine
Mütterpflegerin
- Erschöpfung
- Stillprobleme
- Zwillinge
- Depression
- Geburtsverletzung
- Blutverlust
- Kaiserschnitt
- Erkrankung
- Operation
- ...usw.
Hast du schon während der Schwangerschaft Beschwerden oder sollst z. B. Bettruhe einhalten, hast aber zig Dinge zu tun und vielleicht auch ältere Geschwisterkinder zu betreuen? Bist du einfach total erschöpft? Auch dann bin ich für dich da!
Sobald du körperlich eingeschränkt bist oder es dir seelisch nicht gut geht, ist Hilfe nicht nur sinnvoll, sondern sie steht dir zu.
Es lohnt sich immer einen Antrag zu stellen. Besprich deine Sorgen und Nöte mit deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen und in den meisten Fällen wird der Antrag auch bewilligt.
Eine Mütterpflegerin führe keine medizinischen Handlungen durch und stelle keine Diagnosen. Sie kennt ihre Grenzen und deine Hebamme und deine Frauenärztin/ dein Frauenarzt sind bei medizinischen Fragen die ersten Ansprechpartner.
in 3 schritten zur
mütterpflegerin
1. Anfordern eines Antrags auf “Haushaltshilfe”.
Bei entsprechenden Voraussetzungen und Indikationen, kannst du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe (die Tätigkeiten einer Mütterpflege werden bei den Krankenkassen als “Haushaltshilfe” gehandlet) anfordern, den wir uns gerne gemeinsam anschauen und ausfüllen können. Die meisten Krankenkassen haben so einen Antrag auf ihrer Homepage als Download.
2. Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt
Auf Basis deiner Indikationen (s. oben), erstellt dir die Klinik, deine Hebamme oder die Arztpraxis deines Vertrauens einen entsprechenden Notwendigkeitsbescheid.
3. Versand der Unterlagen an deine Krankenkasse
Du reichst folgende Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein:
Antrag + Notwendigkeitsbescheid + Kostenvoranschlag (auf Basis des Notwendigkeitsbescheids deines Arztes) von mir
Nach Bewilligung des Antrages musst du dich um nichts mehr kümmern - du kannst dir nun Zeit für die wesentlichen Dinge nehmen, die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehme ich.
Liebevolle hilfe
Mit Wertschätzung, Respekt und Liebe werde ich euch Zuhause im Alltag dort unterstützen, wo ihr es braucht.
ruhe und erholung
Weil es eine ganz besonderes Zeit ist und es lohnt sich Hilfe zu holen, um euch mehr Zeit für die schönen Dinge zu haben.
Gesetzliche Grundlage:
§24h SGB V - bei auf Schwangerschaft und Geburt zurückzuführenden gesundheitlichen Einschränkungen
§ 38 SGB V - bei sonstigen Komplikationen/Krankheitsfällen (physisch + psychisch, im ersten Jahr nach der Geburt)