Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich hat jede Frau Anspruch auf Mütterpflege (Haushaltshilfe), sofern niemand sonst den Haushalt weiterführen kann. Ist also dein*e Partner*in z. B. beruflich tagsüber außer Haus oder du bist alleinerziehend, hast du Anspruch auf Mütterpflege.
Was kostet Mütterpflege? Wer übernimmt die Kosten für Mütterpflege?
Die Kosten für meine Leistungen können teilweise oder ganz von den Krankenkassen übernommen werden. Ob und in welchem Umfang entscheidet die jeweilige Krankenkasse nach Prüfung des Antrags auf Haushaltshilfe. Wird der Antrag von der Krankenkasse nicht oder nur zu Teilen bewilligt, sind die Kosten für unsere Leistungen privat zu zahlen. Wir rechnen hierbei mit den Krankenkassen wahlweise nach § 24 SGB V oder § 38 SGB V ab.
Wie funktioniert der Antrag auf Haushaltshilfe bei den Krankenkassen?
Bei einigen Krankenkassen kann man den Antrag auf Haushaltshilfe direkt auf der Webseite herunterladen, bei anderen Krankenkassen kann man telefonisch um die Zusendung des Antrags bitten. Dieser wird dann am besten schon vor der Geburt ausgefüllt und vorbereitet. Den Antrag fülle ich auch gerne mit dir gemeinsam aus. Auch solltest du mit deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt schon einmal darüber sprechen, da er/sie dir eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen muss.
Kommt eine Mütterpflegerin nur im wochenbett?
Nein, eine Mütterpflegerin kann, darf und sollte auch außerhalb des Wochenbetts kommen,
Natürlich gibt es im Leben einer Mama immer wieder herausfordernde Phasen, die besonders belastend und kräftezehrend sein können. Ganz unabhängig davon, ob du dich gerade im Wochenbett befindest oder nicht. Auch wenn dein(e) Kind(er) schon älter sind, du ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf oder einer Behinderung hast oder ein gesundheitliches Problem dich belastet, können Mütterpflegerinnen eine wertvolle Unterstützungsmöglichkeit darstellen.
Auch während der Schwangerschaft, bei Zwillingen (da wünscht man sich ja eigentlich immer ein zusätzliches paar Arme 😉 ), in Babys erstem Jahr, bei einer postpartalen Depression sowie nach einer stillen Geburt/ Fehlgeburt bieten Mütterpflegerinnen Halt und Entlastung.
Was ist noch wichtig zu wissen?
Eine Mütterpflegerin ersetzt keine Hebamme – sie ist eine gute Ergänzung. Deshalb übernimmt eine Mütterpflegerin keine medizinische Versorgung und Beurteilung.
Was ist der unterschied zur haushaltshilfe?
Eine Mütterpflegerin ist im Unterschied zur Haushaltshilfe speziell ausgebildet hinsichtlich Schwangerschaft, Wochenbett und 1. Lebensjahr des Kindes. Sie ist professionell im Umgang mit der (werdenden) Mutter und dem Baby und kann viele Fragen z.B. zum Stillen, Tragen, Handling des Säuglings beantworten und erste Rückbildungsübungen zeigen. Sie führt im Gegensatz zur Hebamme keine medizinischen Tätigkeiten aus. Dafür hat die Mütterpflegerin viel Zeit zum Zuhören und Eingehen auf die Bedürfnisse der Mutter.
Wo biete ich die mütterpflege an?
Ich wohne in Neckartailfingen und kann die Mütterpflege in folgenden Gebieten anbieten:
Filderstadt
Tübingen
Reutlingen
Metzingen
Nürtingen
Esslingen